Fachkraft in der Assistenz im ABW
Über uns:
Das Sozialpädagogisches Zentrum Hamel-Pyrmont ist ein Träger der Eingliederungshilfe und begleitet Menschen mit besonderen Assistenzbedarf in verschiedenen Lebensbereichen. Unser Ziel ist es, Selbstbestimmung, Teilhabe und individuelle Entwicklung zu fördern. Der Soziale Dienst ist dabei eine zentrale Schnittstelle zwischen Klient *innen, Angehörigen, Fachkräften und Kostenträgern.
Ihre Aufgaben
Zu ihren Aufgaben gehören:
– Individuelle, bedarfsorientierte Assistenz und Begleitung von Klient*innen im eigenen Wohnraum,
– Unterstützung bei der Alltagsstrukturierung und Haushaltsführung,
-Hilfe bei administrativen Angelegenheiten (z. B. Anträge, Schriftverkehr mit Behörden),
– Begleitung zu Arztterminen, Ämtern und anderen wichtigen Institutionen,
-Förderung sozialer Kompetenzen und Aufbau sozialer Kontakte,
-Krisenintervention und Stabilisierung in belastenden Lebenssituationen,
-Erarbeitung und Fortschreibung individueller Hilfe- und Teilhabepläne, Dokumentation der Assistenzleistungen und Berichtswesen.
-Enge Zusammenarbeit mit gesetzlichen Vertretern, Therapeutinnen, Behörden und weiteren Kooperationspartnern
– Teilnahme an Teamsitzungen, Fallbesprechungen und Supervision.
Unsere Wünsche an Ihr Profil
Ihr Profil:
– Abgeschlossene Ausbildung oder Studium im sozialen Bereich, z. B.: Sozialarbeiterin / Sozialpädagogin (B.A./M.A./Dipl.) Heilerziehungspfleger*in, Erzieher*in oder vergleichbare Qualifikation, Berufserfahrung im Bereich der Eingliederungshilfe oder in der Arbeit mit Menschen mit psychischen Erkrankungen
-Hohe soziale Kompetenz, Empathie und wertschätzende Grundhaltung
-, Fähigkeit zum selbstständigen, strukturierten und verantwortungsvollen Arbeiten,
– Reflexionsfähigkeit und Teamorientierung, Belastbarkeit und professioneller Umgang mit Krisensituationen,
-Gute Dokumentations– und Organisationsfähigkeit,
– Führerschein Klasse B
Weitere Voraussetzungen
Abgeschlossene Ausbildung oder Studium im sozialen Bereich (z.B.Sozialpädagog’in, Sozialarbeiter’in, Heilerziehungspfleger’in, Erzieher’in, oder vergleichbar.
Betriebliche Altersvorsorge
Das Besondere: Das SPZ übernimmt für jede:n Mitarbeiter:in die gesamte Summe für eine Zusatzaltersversicherung ab dem 7. Beschäftigungsmonat, die Arbeitnehmer:in zahlt nichts dazu.
Firmenfitness
Wir sind Partner von „EGYM Wellpass“: In mehr als 6500 Fitness-Studios, die zu diesem Verbund gehören, bezahlen die Mitarbeiter:innen des SPZ nur 19 € pro Monat. Das SPZ ist auch Partner der Hufeland-Therme in Bad Pyrmont. Hier zahlen Mitarbeiter:innen für eine Mitgliedschaft im "Club Hufeland Fit" ebenfalls 19 € pro Monat.
Flache Hierarchien
Ein wichtiger Garant für das Gelingen unserer Arbeit: offener Austausch, gemeinsame Arbeit an gemeinsamen Aufgaben, Betriebsfeiern, Veranstaltungen und Ausflüge – bei uns wird das WIR ganz großgeschrieben.
Förderung von Schulungen für Quereinsteiger
Wir fördern Weiterbildungen und spezifische Qualifikationen in unserem Unternehmen um sie optimal auf Ihre neue Tätigkkeit vorzubereiten und Ihnen neu Perspektiven in unserem Umfeld zu ermöglichen . Dabei werden Sie aktiv von unserem Team unterstützt und gefördert.
Fort- und Weiterbildungen
Gut geschulte, kompetente Teams liegen uns sehr am Herzen! Deshalb fördern wir Fort- und Weiterbildungen u.a. mit Inhouse-Schulungen, Zuschüssen zu Seminargebühren, Fahrt- und Unterkunftskosten für externe Schulungen sowie berufsbegleitende Ausbildungen.
JobRad
Mit Dienstradleasing fahren Arbeitnehmer bis zu 40% günstiger. Ob normales Tourenrad, E-Bike oder Mountainbike, wir unterstützen als Arbeitgeber alle Mitarbeiter:innen, die mit dem Fahrrad zur Arbeit fahren möchten. Das Rad steht auch zur privaten Nutzung zur Verfügung und es können pro Mitarbeiter:in 2 Räder für 2 Personen geleast werden.
Supervision und kollegiale Nachsorge
Um Lösungen für schwierige pädagogische Fragestellungen, psychische Belastungen oder auch das Teambuilding zu finden, nutzen wir Impulse und Know-how externer Fachleute sowie die Expertise der Kolleg:innen aller Bereiche des SPZ.
Ansprechpartner
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Einrichtungsleitung
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Bewerbungen von Menschen mit Behinderung im Sinne von § 2 Abs. 2 und 3 SGB IX werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.